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Streuobst kann und darf nicht nur aus dem Blickwinkel des Naturschutzes betrachtet werden. Erst wenn sich das Anpflanzen, Pflegen und Ernten nach ökologisch sinnvollen Kriterien auch ökonomisch rechnen läßt, werden sich Landwirte und Grundstücksbesitzer überzeugen lassen. Dies liegt auf der Hand. Betreiber von Streuobstwiesen haben zwei Möglichkeiten einen Erlös aus ihrer Arbeit zu bekommen:

1. Vermarktung des Obstes
Die Kelterei Nagler steht seit 70 Jahren als Abnehmer für Äpfel aus der Region zur Verfügung. Derzeit gibt es zwei Modelle zur Abrechnung. Zum einen wird das Obst gegen Zahlung einer Verarbeitungsgebühr in Saft umgetauscht, zum anderen kauft die Kelterei das Obst zum Tagespreis an. Besonders das erste Modell wird von unseren Kunden gerne und viel genutzt, erlaubt es doch Fruchtsaftgenießern (vor allem Familien mit Kindern) das ganze Jahr hindurch hochwertigen Saft zu günstigsten Preisen zu trinken. Die Ersparnis beträgt bei fünf Zentnern Äpfel bereits 80 Euro.

Im Rahmen des „Projektes Streuobstwiese“ ist darüber hinaus noch ein drittes Modell geplant. Es wird ein so genanntes „Aufpreis-Modell“ entstehen, bei dem die Kelterei für größere Mengen Obst, die nach Streuobst-Kriterien erzeugt wurden, mehr als üblich bezahlt. Ziel ist es den Betreibern von Wiesen einen Erlös zu gewährleisten, der dem eines normalen Stundenlohns entspricht.

2. Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand
Der große Wert von Streuobstwiesen wurde auch von der Politik erkannt. Es wurden öffentliche Programme entwickelt, die die Anpflanzung und die Erhaltung von Streuobstwiesen fördern. Im Wesentlichen geht es um zwei Programme:

 

a) Kulturlandschaftsprogramm
Über das Kulturlandschaftsprogramm kann – zusätzlich zu den Erlösen aus der Vermarktung – eine Förderung pro Baum und Jahr gewährt werden. Gefördert werden über dieses Programm ausschließlich Landwirte Der Antrag muß beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden. Bei diesen Stellen erhalten Sie auch die notwendigen Informationen.

b) Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm
Alternativ dazu wird über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm eine Förderung zur Erhaltung der Streuobstbestände gewährt. Je nach der vereinbarten Art der Bewirtschaftung – z.B. Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel – kann die Flächenförderung für Streuobstbestände pro Hektar und Jahr durchschnittlich € 400,- betragen. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Mit diesem Programm werden Landwirte und Nicht-Landwirte gefördert.

Diese Seite wird baldmöglichst aktualisiert. Wir möchten Ihnen dann an dieser Stelle einen noch detaillierteren Überblick über die Fördermöglichkeiten und Förderstellen geben. Besuchen Sie uns also bald wieder.